Rechtsprechung
OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterhalt für ein Kind gegenüber einem arbeitslosen Elternteil; Darlegung der unternommenen Anstrengungen zur Findung einer Arbeit; Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines ...
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
- zvi-online.de
BGB § 1603 Abs. 2; InsO § 304; ZPO § 850d
Keine Insolvenzantragspflicht des Unterhaltsschuldners bei Zahlungsfähigkeit ohne erhöhte Unterhaltsansprüche
- Judicialis
RegelbetragsVO § 2; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; InsO § 4 a; ; InsO §§ 304 ff.; ; InsO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 850 a; ; ZPO § 850 b; ; ZPO § 850 c; ; ZPO § 850 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbraucherinsolvenz: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verbraucherinsolvenz und Unterhalt
Verfahrensgang
- AG Weißenfels, 09.10.2002 - 5 F 298/02
- OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Papierfundstellen
- NZI 2003, 615
- NJ 2003, 543
- FamRZ 2003, 1215 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1769
- FamRZ 2004, 296 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bedarf es eines Ausgleichs der Belange von Unterhaltsschuldner, Unterhaltsgläubiger und Drittgläubiger (BGH FamRZ 1984, 657 - 659), weil Ansprüche Unterhaltsberechtigter keinen allgemeinen Vorrang vor anderen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners genießen (…BGH, a. a. O.).Für eine solch umfassende Abwägung bieten die vollstreckungsrechtlichen Regeln keine Gewähr (BGH, FamRZ 1984, 657 - 659).
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Deshalb sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten seine Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wieder herzustellen bedeutsam (…vgl. BGH, a. a. O; NJW 1990, 3153, zitiert nach JURIS NR.: KORE307188901). - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Entscheidend ist aber, dass sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nicht nach den Regeln des Vollstreckungsrechts, sondern dem materiellen Unterhaltsrecht richtet, wobei danach Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann mindern können, wenn der Unterhaltsschuldner durch die Schuldentilgung außerstande ist, den Mindestunterhalt zu sichern (BGH, FamRZ 1986, 254, FamRZ 1990, 266). - OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01
Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Dies entspricht nicht dem Sinn des Unterhaltsrechts (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982). - LG Köln, 26.02.1999 - 19 T 18/99
Auszug aus OLG Naumburg, 05.03.2003 - 8 WF 202/02
Zwar wird regelmäßig für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzfahrens keine Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. Landgericht Braunschweig, FamRZ 2000, 1024, Landgericht Bad Kreuznach in FamRZ 2000, 1024, Landgericht Köln in FamRZ 1999, 1286 m. w. N.), aber es besteht gemäß § 4 a InsO die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten, eine Vorschusspflicht besteht dann nicht.
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30). - AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03
Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur …
Die Kläger berufen sich darauf, den Beklagten treffe gegenüber seinen weiteren Gläubigern die Obliegenheit zur Geltendmachung von Pfändungsfreigrenzen und Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2004 - 16 UF 268/02 -, FamRZ 2003, 1216 ff. m.w.N.; anders noch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2001 - 16 UF 383/01 -, FamRZ 2002, 982 ff., ferner etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 8 WF 202/02, FamRZ 2003, 1215).